Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spacenus GmbH · Spacenus-Plattform
Gültig ab: 18.09.2026
Version: 1.0

 Verhältnis zu früheren Fassungen: Diese AGB ersetzen mit Wirkung zum oben genannten Datum alle zuvor von der Spacenus GmbH veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für den Dienst, sofern nicht eine gesonderte, von Ihrem Unternehmen und Spacenus unterzeichnete Vereinbarung etwas anderes bestimmt.

§1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter ist die Spacenus GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt, Amtsgericht Darmstadt HRB 94904, USt-IdNr. DE306061115, Geschäftsführer Riazuddin Kawsar („Spacenus", „wir").

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Spacenus-Plattform (der „Dienst") zwischen Spacenus und ihren Kunden („Kunde", „Ihr Unternehmen").

(3) Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB. Landwirtschaftliche Betriebe sind Unternehmer in diesem Sinne. Eine Bereitstellung an Verbraucher ist ausgeschlossen.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen — insbesondere ein Bestellformular — haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Die jeweils aktuelle Fassung ist unter spacenus.com/agb abrufbar.

§2 Der Dienst

(1) Spacenus stellt eine mandantenfähige Plattform bereit für: Verwaltung von Betrieben, Feldern, Vegetationsperioden und Anbaudaten; satellitengestützte agronomische Karten und Nährstoffempfehlungen; Nachhaltigkeits- und Treibhausgasbewertungen; Verifizierung landwirtschaftlicher Praktiken nach der eigenen Triangulation Verification Methodology (TVM) und Ausstellung von Digital-Proof-of-Practice-Zertifikaten; sowie den zugehörigen Datenexport und API-Zugang.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Bestellformular und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.

(3) Agronomische Empfehlungen sind unverbindliche Entscheidungshilfen und keine Beratungsleistung. Für die Einhaltung seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten bleibt der Kunde selbst verantwortlich.

§3 Registrierung, Konten und Rollen

(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Kontos besteht nicht.

(2) Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben und hält sie aktuell. Zur Prüfung der Unternehmereigenschaft können wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug verlangen.

(3) Jedem Nutzer wird innerhalb seines Unternehmens eine Rolle und optional feingranulare Berechtigungen zugewiesen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, welche Rollen und Berechtigungen seine Nutzer erhalten, und hält Zugangsdaten geheim.

§4 Zugriff weiterer Beteiligter

(1) Der Dienst ist darauf ausgelegt, dass mehrere Beteiligte auf demselben Datensatz arbeiten. Der Kunde darf im Rahmen seines Tarifs Zugriff einräumen an: Mitglieder einer Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft, Lieferanten und deren landwirtschaftliche Betriebe, verbundene Unternehmen, Abnehmer, Programmbetreiber sowie Prüfer und Verifizierungsstellen.

(2) Jeder Zugriff erfolgt rollenbasiert und wird protokolliert. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm berechtigten Beteiligten diese AGB einhalten, und haftet für deren Nutzung wie für eigene.

(3) Ein Zugriff auf Daten eines anderen Unternehmens außerhalb der eingeräumten Berechtigungen ist unzulässig.

§5 Vergütung 

(1) Preise werden gesondert vereinbart. Sie ergeben sich aus dem Bestellformular oder dem bei der Registrierung gewählten Tarif, je nach Vertragsumfang, Bedarf und Nutzungskontingent. In diesen AGB sind keine Preise enthalten.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe oder gegen Rechnung.

(3) Der Kunde stellt zutreffende Abrechnungsangaben bereit, einschließlich etwaiger Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 

(4) Preisänderungen teilen wir mindestens 60 Tage vor Beginn der nächsten Vertragsperiode in Textform mit. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Ende der laufenden Periode kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Preise. Auf dieses Kündigungsrecht weisen wir in jeder Änderungsmitteilung hin.

(5) Landwirte zahlen nicht für die Teilnahme an einem Verifizierungsprogramm. Nimmt ein landwirtschaftlicher Betrieb an einem Programm teil, das ein anderes Unternehmen beauftragt hat, stellen wir dem Betrieb hierfür nichts in Rechnung. Erwirbt ein landwirtschaftlicher Betrieb Leistungen für den eigenen Betrieb unmittelbar bei uns, gelten die mit ihm vereinbarten Preise.

§6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Kontos und läuft über die im Bestellformular vereinbarte Periode, im Zweifel ein Jahr. 

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils dieselbe Periode, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Beginn der neuen Periode in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer Pflichtverletzung setzt sie eine vorherige Abmahnung in Textform mit angemessener Frist voraus, sofern die Abmahnung nicht entbehrlich ist.

(4) Wir dürfen den Zugang sperren, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 4 oder § 8 verstößt oder mit einer fälligen Zahlung erheblich in Verzug ist.

§7 Verfügbarkeit

(1) Wir schulden eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Kalenderjahr, gemessen am Routerausgang unseres Rechenzentrums.

(2) Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten:

  • angekündigte Wartungsfenster; wir kündigen sie mindestens 7 Tage im Voraus an, in begründeten Ausnahmefällen kürzer;

  • Ereignisse höherer Gewalt nach § 20;

  • Ausfälle oder Qualitätsmängel externer Datenquellen, die wir nicht vertraglich beziehen, insbesondere Copernicus/Sentinel, Landsat, Open-Meteo und das Cool Farm Tool;

  • Störungen in der Infrastruktur oder Telekommunikationsverbindung des Kunden;

  • unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit.

(3) Wird die Verfügbarkeit aus von uns zu vertretenden Gründen unterschritten, kann der Kunde die Vergütung für den betroffenen Zeitraum angemessen mindern. Schwere, Zeitpunkt und Dauer der Störung sind zu berücksichtigen. Der Betrag wird gutgeschrieben.

(4) Ungeplante Störungen beheben wir in angemessener Zeit und informieren den Kunden.

§8 Zulässige Nutzung

Der Kunde unterlässt es,

  • rechtswidrige Inhalte zu speichern oder zu übermitteln;

  • auf Daten eines anderen Unternehmens außerhalb seiner Berechtigungen zuzugreifen;

  • die Infrastruktur des Dienstes zu beeinträchtigen oder zu stören;

  • Daten über den nach seinem Tarif zulässigen Umfang hinaus automatisiert zu extrahieren;

  • den Dienst Dritten außerhalb von § 4 zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verleihen oder weiterzuveräußern;

  • die Software zu verändern, zurückzuentwickeln oder zu vervielfältigen, soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet.

§9 Kundendaten

(1) Betriebs-, Feld-, Anbau- und betriebliche Daten, die Ihr Unternehmen in den Dienst eingibt oder dort erzeugt („Kundendaten"), verbleiben im Verhältnis der Parteien bei Ihrem Unternehmen.

(2) Der Kunde räumt Spacenus ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung, Sicherung und Erbringung des Dienstes zu verarbeiten, einschließlich der Übermittlung an die in unserer Datenschutzerklärung genannten Auftragsverarbeiter, soweit dies für eine angeforderte Funktion erforderlich ist.

(3) Darüber hinausgehende Rechte an Kundendaten erwerben wir nicht. Wir verkaufen, lizenzieren oder vermarkten Kundendaten nicht und verwenden sie nicht für Programme anderer Kunden.

(4) Werden aus Kundendaten Datenbanken oder Datenbankwerke gebildet, entstehen daran keine über Absatz 2 hinausgehenden Rechte von Spacenus.

§10 Ergebnisse und Weitergabe an Dritte

(1) „Ergebnisse" sind die vom Dienst erzeugten Ausgaben für den Kunden: Karten, Empfehlungen, Bewertungen, Nachweispakete, Berichte und Digital-Proof-of-Practice-Zertifikate.

(2) Spacenus räumt dem Kunden ein zeitlich unbegrenztes, gebührenfreies Recht ein, Ergebnisse für seine eigenen Zwecke zu nutzen und sie an Dritte weiterzugeben — insbesondere an seine Prüfer und Verifizierungsstellen, Zertifizierungssysteme, Register, Kreditgeber, Abnehmer und zuständige Behörden. Dieses Recht besteht nach Vertragsende fort.

(3) Ergebnisse dürfen nicht sinnentstellend verkürzt, verändert oder außerhalb des angegebenen Anwendungsbereichs, der angegebenen Auflösung und der angegebenen Unsicherheit verwendet werden.

§11 Keine Rechte Dritter

(1) Ergebnisse werden ausschließlich für den Kunden erstellt. Ein Dritter, der Ergebnisse erhält — auch nach § 10 Abs. 2 —, erwirbt hieraus keine Rechte gegenüber Spacenus. Spacenus übernimmt gegenüber solchen Dritten keine Sorgfaltspflicht und keine Haftung.

(2) Dieser Vertrag ist kein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB.

(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

§12 Rechte landwirtschaftlicher Betriebe

(1) Wir verkaufen oder lizenzieren Betriebsdaten an niemanden und verwenden sie nur zur Erbringung des Dienstes.

(2) Jede Weitergabe eines Feldnachweises an einen weiteren Beteiligten setzt eine Freigabe voraus und wird protokolliert.

(3) Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann seine eigenen Daten jederzeit einsehen und in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren.

(4) Führt ein landwirtschaftlicher Betrieb ein eigenes Konto, sind dessen Daten für kein anderes Unternehmen sichtbar, solange er dies nicht ausdrücklich freigibt.

(5) Der Kunde sichert zu, dass er gegenüber den landwirtschaftlichen Betrieben, deren Daten er einbringt oder deren Zugriff er veranlasst, zur Einbringung berechtigt ist und über die erforderliche Rechtsgrundlage verfügt.

§13 Grenzen unserer Rolle

(1) Spacenus liefert Nachweise. Spacenus ist keine Zertifizierungsstelle, kein Standardgeber und keine akkreditierte Validierungs- oder Verifizierungsstelle (VVB) und stellt keine CO₂-Zertifikate aus.

(2) Der Kunde wird Spacenus nicht als Zertifizierungsstelle, Standardgeber oder akkreditierte VVB darstellen und ein Digital-Proof-of-Practice-Zertifikat nicht als Zertifizierung, Akkreditierung oder behördliche Genehmigung bezeichnen.

(3) Der Kunde behält seine eigenen Prüfer, Standards und Register. Wir wählen oder stellen die Verifizierungsstelle nicht. 

§14 Geistiges Eigentum

Spacenus behält alle Rechte an der Software, den zugrunde liegenden Modellen und Methoden — einschließlich der Triangulation Verification Methodology — sowie an den Berichts- und Kartenformaten. Kundendaten und die Nutzungsrechte nach § 10 bleiben hiervon unberührt.

§15 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

(2) Soweit Spacenus personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1), der Bestandteil dieses Vertrags ist. 

(3) Soweit Spacenus die Verifizierung durchführt und Zertifikate ausstellt, handelt Spacenus als eigenständig Verantwortlicher. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Verifizierung unabhängig ist; ein Weisungsrecht des Kunden zum Ergebnis besteht nicht.

(4) Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung für die Plattform.

§16 Vertraulichkeit

Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen mit angemessener Sorgfalt und verwendet sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. 

§17 Pflichten des Kunden und Freistellung

(1) Der Kunde sichert seinen Kontozugang, prüft hochgeladene Dateien auf Schadsoftware und sichert die von ihm als kritisch eingestuften Kundendaten zusätzlich selbst.

(2) Der Kunde stellt Spacenus von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch ihn oder seine Nutzer oder aus von ihm eingebrachten Kundendaten entstehen. 

§18 Gewährleistung

(1) Wir stellen den Dienst in der jeweils aktuellen Version nach dem Stand der Technik bereit und halten ihn frei von Schadsoftware.

(2) Im Übrigen wird der Dienst „wie besehen" bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir stillschweigende Gewährleistungen aus, insbesondere für agronomische Empfehlungen, satellitengestützte Kennzahlen, Modellergebnisse und Daten Dritter, die von Quellen abhängen, die wir nicht vollständig kontrollieren. Ergebnisse sind Schätzungen mit ausgewiesener Unsicherheit und keine Messungen, soweit dies angegeben ist.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 19 bleibt unberührt. 

§19 Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Vertragsjahr auf die in diesem Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt.

(4) Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.

(5) Für den unentgeltlichen Zugang gilt die Haftungsbegrenzung des § 599 BGB.

§20 Höhere Gewalt

Keine Partei ist zur Leistung verpflichtet, solange und soweit höhere Gewalt sie daran hindert — insbesondere nicht zu vertretende Feuer- oder Explosionsschäden, Überschwemmung, Krieg, Blockade, Embargo, länger als sechs Wochen andauernder Arbeitskampf, behördliche Anordnungen sowie nicht beeinflussbare technische Störungen des Internets. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform.

§21 Rückgabe der Daten nach Vertragsende

(1) Auf schriftliche Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende stellen wir dem Kunden seine Kundendaten in angemessener Frist in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON) zum Export bereit.

(2) Wünscht der Kunde stattdessen die Übermittlung an einen Dritten, trägt er die dafür angemessenerweise anfallenden Kosten.

(3) Danach löschen wir die Kundendaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Für den Verifizierungsnachweis gilt die Datenschutzerklärung für die Plattform.

§22 Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB ändern. Wesentliche Änderungen teilen wir mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, werden sie Vertragsbestandteil; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt. 

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag

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